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Krankmeldung und Beurlaubung

Krankmeldungen über SDUI

Über eine Funktion in der SDUI-App können Sie Ihr Kind direkt krankmelden. 
Dazu klicken Sie unten in der Mitte auf das Plus-Zeichen. Dort haben Sie die Möglichkeit eine Krankmeldung zu erstellen, in dem Sie ein Kind oder die Geschwisterkinder auswählen. Nach der Eingabe der erforderlichen Daten drücken Sie auf „Krankmeldung absenden“.

Krankmeldung  vor und nach den Ferien

Fehlt Ihr Kind an den Tagen unmittelbar vor oder nach den Ferien, benötigt die Schule ein Attest.


Beurlaubung

Beurlaubungen können nur bis zu zweimal im Vierteljahr bei der Klassenlehrerin schriftlich beantragt werden. Notwendige Beurlaubungen von bis zu zwei Wochen im Vierteljahr sind bei der Schulleiterin zu beantragen.

Achtung – Ferien!
Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein Schüler/eine Schülerin nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die 
Schulleiterin, bei mehr als zwei Wochen die Schulaufsicht.