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Krankmeldung und Beurlaubung

Krankmeldung über die Hotline: 05251 – 88-12266

Bitte rufen Sie möglichst in der Zeit von 7 Uhr bis 7.40 Uhr unter der Telefonnummer 05251 – 88-12266 (die alte Nummer 05251 – 88-2266 ist ebenfalls möglich) beim Service-Center in Paderborn an, wenn Ihr Kind krank ist und nicht die Schule besuchen kann. Krankmeldungen sind von 7 – 18 Uhr möglich.

Teilen Sie die folgenden Informationen bitte mit:
1. Name der Grundschule
2. Klasse mit Zusatz (1a, 1b, 1c usw.)
3. Name und Vorname des Kindes (schwierige Schreibweisen bitte buchstabieren)
4. Voraussichtliche Dauer der Erkrankung (ein Tag, zwei Tage oder länger)
5. Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an der offenen Ganztagsschule (OGS)
 

Nach mehr als drei Tagen muss in der Schule eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigen vorgelegt werden. Ein ärztliches Attest muss nur dann vorgelegt werden, wenn die Schule begründete Zweifel hat und dies den Eltern gegenüber im Einzelfall erläutert.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Infobrief: Elterninfo Grundschulhotline ab SJ 2020-2021

Krankmeldung  vor und nach den Ferien

Fehlt Ihr Kind an den Tagen unmittelbar vor oder nach den Ferien, benötigt die Schule ein Attest.

 

 

18.12.2022

Neue Funktion bei SDUI: Krankmeldungen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
es gibt eine neue Funktion in Sdui, über die Sie Ihr Kind direkt krankmelden können. Da gerade die Grundschulhotline nicht gut zu erreichen ist, bitte ich, diese Funktion vorrübergehend zu nutzen.
Dazu klicken Sie unten in der Mitte auf das Plus-Zeichen. Dort haben Sie die Möglichkeit eine Krankmeldung zu erstellen, in dem Sie ein Kind oder die Geschwisterkinder auswählen. Nach der Eingabe der erforderlichen Daten drücken Sie auf „Krankmeldung absenden“.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
E. Kalyoncu
-Sekretariat-


Beurlaubung

Beurlaubungen können nur bis zu zweimal im Vierteljahr bei der Klassenlehrerin schriftlich beantragt werden. Notwendige Beurlaubungen von bis zu zwei Wochen im Vierteljahr sind bei der Schulleiterin zu beantragen.

Achtung – Ferien!
Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein Schüler/eine Schülerin nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die 
Schulleiterin, bei mehr als zwei Wochen die Schulaufsicht.